Konditionen

Kostenloses Erstgespräch

Ein kostenloses Erstgespräch hat mehrere Vorteile. 

Es ermöglicht, sich in Ruhe einen Eindruck voneinander zu verschaffen und herauszufinden, ob man sich eine Zusammenarbeit vorstellen kann. Ebenfalls bietet es die Möglichkeit, eine erste Einschätzung der Anliegen und Bedürfnisse vorzunehmen und gemeinsam zu entscheiden, ob eine systemische Therapie bei mir sinnvoll und hilfreich ist. 

Nach dem Erstgespräch vereinbaren wir einen individuellen Therapieplan. In diesem legen wir gemeinsam fest, ob Sie einzelne Sitzungen oder ein Gesamtkontingent buchen möchten, wie hoch mein Honorar ist, in welcher Frequenz und in welchem Setting (Online, in Person, Einzeln, Paare oder Familie) die Sitzungen stattfinden, welche kurz- und mittelfristigen Therapieziele wir ins Auge fassen und klären gegebenenfalls offene Fragen. Ebenfalls wird ein Ausfallhonorar vereinbart, falls Sie einen gebuchten Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher absagen (§615 BGB).

Kosten für Therapiesitzungen

Das Erstgespräch ist kostenlos (ca. 15-30 Min.). 

Für 50 Min beträgt mein Honorar 75,- Euro, für eine Doppelsitzung (100Min) 120,- Euro. Die Honorare gelten pro Person. Für Paar- und Familiengespräche (à 100 Min) beträgt mein Honorar 180,- Euro.

Sollten Sie direkt nach dem Erstgespräch mit mir vereinbaren, ein Kontingent an Sitzungen zu buchen, verlange ich je nach Umfang der vereinbarten Stunden ein geringeres Honorar. Ebenfalls biete ich für Schüler, Studenten und Menschen in schwierigen finanziellen Lagen ein ermäßigtes Stundenhonorar an.  

Details erfahren Sie nach dem Erstgespräch. 

Kostenübernahme

 

Ich biete systemische Therapie ausschließlich für Selbstzahler an. Das bedeutet, dass die Kosten für systemische Therapie von Ihnen selbst getragen werden müssen. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung per Überweisung. Eine Kostenübernahme von privaten oder gesetzlichen Krankenkassen werde ich voraussichtlich erst ab Mai 2025 anbieten können. Unter Umständen lassen sich die Kosten der Gespräche als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich absetzen; Details klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.